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Förderung

Als staatlich zertifizerter Bildungsträger können die Studenten der INCLOVER Academy eine Vielzahl von Finanzierungsangeboten und Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, um sich durch unsere Kurse aus- und weiterbilden zu lassen. Es gibt sowohl bundesweite Förderprogramme, als auch Förderungen, bei denen der Wohnort entscheidend ist. Bei jeder Förderung gilt, dass die Antragstellung vor Antritt der Weiterbildung erfolgen muss. Eine rückwirkende Förderung ist nicht mehr möglich.
Bundesweite und regionale Förderungen können teilweise kombiniert werden.

Wir listen alle Möglichkeiten für unsere Studenten im Folgenden auf, übernehmen allerdings keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben:

 

Fördermöglichkeiten:

Förderung über einen Bildungsgutschein (bundesweit):

Für viele unserer Kurse können wir Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und der Jobcenter entgegen nehmen. Im Falle einer Förderung werden 100% der Kursgebühren übernommen. Wenn du dich dafür interessierst, setze dich bitte mit uns in Kontakt, bevor du einen Bildungsgutschein beantragst. Wir werden dir dann alle notwendigen Dokumente ausstellen.

Voraussetzungen: Gefördert werden Arbeitnehmer, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Weitere Infos zum Bildungsgutschein in der Förderdatenbank

Förderung über WeGebAU (bundesweit):

Die Agentur für Arbeit fördert Arbeitnehmer, die während ihres Arbeitsverhältnisses eine Weiterbildung durch ihren Arbeitgeber finanziert bekommen. Das Arbeitsentgelt muss während der Weiterbildung durch den Arbeitgeber weitergezahlt werden.
Die Förderung beträgt bei Personen bis 45 Jahren bis zu 50% der Kursgebühren, ab dem 45. Lebensjahr sogar bis 100%. Außerdem kann das Arbeitsentgelt bezuschusst werden.
Weitere Infos zu WeGebAU in der Förderdatenbank

Förderung über eine Bildungsprämie (bundesweit):

Prämiengutscheine können Erwerbstätige beantragen, die mindestens 26 Jahre alt sind und deren Jahreseinkommen den Betrag von 20.000 EUR nicht überschreitet. Pro Prämiengutschein werden 50% der Kursgebühren übernommen, die Kosten des Kurses dürfen jedoch 1000,00 EUR nicht überschreiten.
Weitere Infos zur Bildungsprämie in der Förderdatenbank

Förderung über ein Weiterbildungsstipendium (bundesweit):

Beschäftigte und Arbeitsuchende unter 25 Jahren, welche einen dualen Ausbildungsberuf absolviert und in der Abschlussprüfung über 87 Punkte bzw. besser als „gut“ bestanden haben, können ein Weiterbildungsstipendium beantragen. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die besondere Qualifikation nachzuweisen.
Stipendiaten können in einem Förderzeitraum von max. drei Jahren Förderungen in Höhe von 6.000 EUR für beliebig viele Weiterbildungen mit einem Eigenanteil von 10% in Anspruch nehmen.
Weitere Infos zum Weiterbildungsstipendium

Förderung mit Bildungscheck Brandenburg:

Mithilfe eines Bildungschecks können bis zu 70% der Weiterbildungskosten gefördert werden. Berechtigt für die Antragstellung sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit Erstwohnsitz in Brandenburg. Es können max. 3000,00 EUR an Fördermitteln beantragt werden.
Weitere Infos zum Bildungscheck in der Förderdatenbank

Förderung durch Weiterbildungsbonus Hamburg:

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbstständige mit Wohnsitz in Hamburg können durch die Förderung über den Weiterbildungsbonus Kreative 75 bis 90% der Kursgebühren gefördert bekommen. Die Förderung läuft bis zum Jahr 2020.
Weitere Infos zum Weiterbildungsbonus in der Förderdatenbank

Förderung durch Qualifizierungsscheck Hessen:

Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte über 27 Jahre mit Hauptwohnsitz in Hessen, die in ihrer ausgeübten Tätigkeit keinen Berufsabschluss besitzen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der Kurskosten, jedoch min. 1.000 EUR und max. 4.000 EUR.
Weitere Infos zum Qualifizierungsscheck in der Förderdatenbank

Förderung durch Weiterbildungsscheck Sachsen:

Beschäftigte, Azubis, arbeitslose Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteigende oder Berufsrückkehrer, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben, können mit einem Weiterbildungsscheck 70% bis max. 80% der Kursgebühren fördern lassen. Mit dem „Weiterbildungsscheck betrieblich“ können auch Unternehmen für ihre Arbeitnehmer oder Azubis eine Weiterbildung finanzieren und mit 50% bis 70% fördern lassen.
Weitere Infos zum Weiterbildungsscheck Sachsen

Förderung durch Weiterbildungsscheck Thüringen:

Selbstständige oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro liegt, können einen Weiterbildungsscheck in Anspruch nehmen. Pro Weiterbildungsscheck wird eine Weiterbildung mit 1.000 EUR oder 50% der Weiterbildungskosten gefördert.
Weitere Infos zum Weiterbildungsscheck Thüringen

Förderung der Weiterbildung in Niedersachsen:

Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte aus niedersächsischen Unternehmen sowie für Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der Weiterbildungsausgaben, jedoch min. 1.000 EUR.
Weitere Infos zur Weiterbildungsförderung in Niedersachsen

Förderung durch Weiterbildung Direkt Sachsen-Anhalt:

Die Teilnahme an Maßnahmen zur berufsbezogenen Weiterbildung können bei Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro oder Arbeitslosen gefördert werden. Die Förderung beträgt bis zu 90% der Gesamtkosten. Die Weiterbildungskosten müssen bei min. 1.000 EUR liegen.
Weitere Infos zur Weiterbildungsförderung in Sachsen-Anhalt

Förderung durch einen Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen:

Beschäftigte (auch in Elternzeit), Berufrückkehrer, geringfügig Beschäftigte oder in Teilzeit arbeitende mit einem Einkommen unter 30.000 EUR und Wohnsitz in NRW können einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen, der 50% der Kursgebühren fördert, höchstens jedoch 500,00 EUR. Der Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen kann jedoch mit der bundesweiten Bildungsprämie kombiniert werden.
Weitere Infos zum Bildungsscheck NRW

Förderung durch einen Weiterbildungsscheck Bremen:

Bremer Betriebe bis 50 Beschäftigte können 50% der Weiterbildungskosten (max. 500,00 EUR) erstattet bekommen. Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit veralteten Abschlüssen können ebenfalls eine pauschale Förderung von 500,00 EUR erhalten, die Weiterbildung muss jedoch min. 1.000 EUR kosten. Auch Personen im SGB II-Bezug können 50% der Weiterbildungskosten fördern lassen, jedoch bis max. 500,00 EUR. Personen ohne Ausbildung mit langjähriger Berufserfahrung, welche einen Berufsabschluss nachholen wollen, können sich unterstützende Maßnahmen diesbezüglich zu 100% bis max. 1.500 EUR bei Arbeitslosen oder 50% bis 750,00 EUR bei Beschäftigten fördern lassen.
Weitere Infos zum Weiterbildungsscheck Bremen

Als staatlich zertifizerter Bildungsträger können die Studenten der INCLOVER Academy eine Vielzahl von Finanzierungsangeboten und Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, um sich durch unsere Kurse aus- und weiterbilden zu lassen. Es gibt sowohl bundesweite Förderprogramme, als auch Förderungen, bei denen der Wohnort entscheidend ist. Bei jeder Förderung gilt, dass die Antragstellung vor Antritt der Weiterbildung erfolgen muss. Eine rückwirkende Förderung ist nicht mehr möglich.
Bundesweite und regionale Förderungen können teilweise kombiniert werden.

Wir listen alle Möglichkeiten für unsere Studenten im Folgenden auf, übernehmen allerdings keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben:

Zahlungsoptionen:

  1. Bei Zahlung der gesamten Kursgebühr acht Wochen vor Kursbeginn gewähren wir 2% Rabatt.
  2. Anzahlung in Höhe von 50% der Kursgebühr und Aufteilung des Restbetrags auf individuelle Raten
  3. Ratenzahlung über unseren Finanzierungspartner mit einer Laufzeit von bis zu 72 Monaten
    Hier geht es zum Ratenrechner!

Fördermöglichkeiten:

Förderung über einen Bildungsgutschein (bundesweit):

Für viele unserer Kurse können wir Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und der Jobcenter entgegen nehmen. Im Falle einer Förderung werden 100% der Kursgebühren übernommen. Wenn du dich dafür interessierst, setze dich bitte mit uns in Kontakt, bevor du einen Bildungsgutschein beantragst. Wir werden dir dann alle notwendigen Dokumente ausstellen.

Voraussetzungen: Gefördert werden Arbeitnehmer, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
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Förderung über WeGebAU (bundesweit):

Die Agentur für Arbeit fördert Arbeitnehmer, die während ihres Arbeitsverhältnisses eine Weiterbildung durch ihren Arbeitgeber finanziert bekommen. Das Arbeitsentgelt muss während der Weiterbildung durch den Arbeitgeber weitergezahlt werden.
Die Förderung beträgt bei Personen bis 45 Jahren bis zu 50% der Kursgebühren, ab dem 45. Lebensjahr sogar bis 100%. Außerdem kann das Arbeitsentgelt bezuschusst werden.
Weitere Infos zu WeGebAU in der Förderdatenbank

Förderung über eine Bildungsprämie (bundesweit):

Prämiengutscheine können Erwerbstätige beantragen, die mindestens 26 Jahre alt sind und deren Jahreseinkommen den Betrag von 20.000 EUR nicht überschreitet. Pro Prämiengutschein werden 50% der Kursgebühren übernommen, die Kosten des Kurses dürfen jedoch 1000,00 EUR nicht überschreiten.
Weitere Infos zur Bildungsprämie in der Förderdatenbank

Förderung über ein Weiterbildungsstipendium (bundesweit):

Beschäftigte und Arbeitsuchende unter 25 Jahren, welche einen dualen Ausbildungsberuf absolviert und in der Abschlussprüfung über 87 Punkte bzw. besser als „gut“ bestanden haben, können ein Weiterbildungsstipendium beantragen. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die besondere Qualifikation nachzuweisen.
Stipendiaten können in einem Förderzeitraum von max. drei Jahren Förderungen in Höhe von 6.000 EUR für beliebig viele Weiterbildungen mit einem Eigenanteil von 10% in Anspruch nehmen.
Weitere Infos zum Weiterbildungsstipendium

Förderung mit Bildungscheck Brandenburg:

Mithilfe eines Bildungschecks können bis zu 70% der Weiterbildungskosten gefördert werden. Berechtigt für die Antragstellung sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit Erstwohnsitz in Brandenburg. Es können max. 3000,00 EUR an Fördermitteln beantragt werden.
Weitere Infos zum Bildungscheck in der Förderdatenbank

Förderung durch Weiterbildungsbonus Hamburg:

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbstständige mit Wohnsitz in Hamburg können durch die Förderung über den Weiterbildungsbonus Kreative 75 bis 90% der Kursgebühren gefördert bekommen. Die Förderung läuft bis zum Jahr 2020.
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Förderung durch Qualifizierungsscheck Hessen:

Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte über 27 Jahre mit Hauptwohnsitz in Hessen, die in ihrer ausgeübten Tätigkeit keinen Berufsabschluss besitzen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der Kurskosten, jedoch min. 1.000 EUR und max. 4.000 EUR.
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Förderung durch Weiterbildungsscheck Sachsen:

Beschäftigte, Azubis, arbeitslose Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteigende oder Berufsrückkehrer, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben, können mit einem Weiterbildungsscheck 70% bis max. 80% der Kursgebühren fördern lassen. Mit dem „Weiterbildungsscheck betrieblich“ können auch Unternehmen für ihre Arbeitnehmer oder Azubis eine Weiterbildung finanzieren und mit 50% bis 70% fördern lassen.
Weitere Infos zum Weiterbildungsscheck Sachsen

Förderung durch Weiterbildungsscheck Thüringen:

Selbstständige oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro liegt, können einen Weiterbildungsscheck in Anspruch nehmen. Pro Weiterbildungsscheck wird eine Weiterbildung mit 1.000 EUR oder 50% der Weiterbildungskosten gefördert.
Weitere Infos zum Weiterbildungsscheck Thüringen

Förderung der Weiterbildung in Niedersachsen:

Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte aus niedersächsischen Unternehmen sowie für Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der Weiterbildungsausgaben, jedoch min. 1.000 EUR.
Weitere Infos zur Weiterbildungsförderung in Niedersachsen

Förderung durch Weiterbildung Direkt Sachsen-Anhalt:

Die Teilnahme an Maßnahmen zur berufsbezogenen Weiterbildung können bei Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro oder Arbeitslosen gefördert werden. Die Förderung beträgt bis zu 90% der Gesamtkosten. Die Weiterbildungskosten müssen bei min. 1.000 EUR liegen.
Weitere Infos zur Weiterbildungsförderung in Sachsen-Anhalt

Förderung durch einen Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen:

Beschäftigte (auch in Elternzeit), Berufrückkehrer, geringfügig Beschäftigte oder in Teilzeit arbeitende mit einem Einkommen unter 30.000 EUR und Wohnsitz in NRW können einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen, der 50% der Kursgebühren fördert, höchstens jedoch 500,00 EUR. Der Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen kann jedoch mit der bundesweiten Bildungsprämie kombiniert werden.
Weitere Infos zum Bildungsscheck NRW

Förderung durch einen Weiterbildungsscheck Bremen:

Bremer Betriebe bis 50 Beschäftigte können 50% der Weiterbildungskosten (max. 500,00 EUR) erstattet bekommen. Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit veralteten Abschlüssen können ebenfalls eine pauschale Förderung von 500,00 EUR erhalten, die Weiterbildung muss jedoch min. 1.000 EUR kosten. Auch Personen im SGB II-Bezug können 50% der Weiterbildungskosten fördern lassen, jedoch bis max. 500,00 EUR. Personen ohne Ausbildung mit langjähriger Berufserfahrung, welche einen Berufsabschluss nachholen wollen, können sich unterstützende Maßnahmen diesbezüglich zu 100% bis max. 1.500 EUR bei Arbeitslosen oder 50% bis 750,00 EUR bei Beschäftigten fördern lassen.
Weitere Infos zum Weiterbildungsscheck Bremen