Lehrgangsbedingungen

Zwischen

Inclover Academy, Einzelunternehmerin Sandra Hill,
Joachim-Friedrich-Str. 7, 10711 Berlin
im Folgenden „INCLOVER“

und dem „TEILNEHMER“
z
usammen auch „Vertragsparteien“ genannt

wird folgender Lehrgangs-Vertrag abgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren, was folgt:

1. Lehrgang, Vertragsgegenstand

(1) Der TEILNEHMER bucht verbindlich den ausgewählten Lehrgang mit der angegebenen Dauer und Unterrichtseinheiten zu der jeweils gültigen Lehrgangs-Vergütung. Die Lehrgangsgebühr ist nach §4 Nr. 21 a) bb Umsatzsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit.

Inhalte und weitere Einzelheiten zu dem jeweiligen ausgewählten Lehrgang können unter https://www.inclover.de/academy/deine-kursuebersicht/ eingesehen werden.

(2) Die Zahlung der Lehrgangs-Vergütung wird vollständig mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Es kann eine gesonderte Vereinbarung zur Ratenzahlung getroffen werden. Die Zahlungsweise wird in der Rechnung vermerkt.

(3) Der TEILNEHMER versichert, dass ihn weder gesundheitliche noch geistige Beeinträchtigungen in seiner Person bekannt sind, die der Teilnahme an dem gewählten Kurs entgegenstehen.

2. Vertragslaufzeit, Rücktrittsrecht und Kündigungsgrund aus wichtigem Grund

(1) Der Teilnehmer-Vertrag kommt rechtswirksam mit Unterschrift beider Vertragspartei-en zustande. Der Teilnehmer-Vertrag beginnt entsprechend dem unter Ziff. 1 Abs. (1) dieses Vertrages angegebenen Datums unter Berücksichtigung von Abs. (2) mit der ersten Unterrichtseinheit und endet automatisch nach Ablauf der Zeit, für die der Teilnehmer-Vertrag eingegangen wurde. Diese Zeit ergibt sich je nach Auswahl nach Ziff. 1 Abs. (1) dieses Vertrages gewählten und vereinbarten Lehrgangs mit der angege-benen Dauer und Unterrichtseinheiten.

(2) Der Lehrgangsbeginn mit der ersten Unterrichtseinheit stellt eine vorläufige Planung dar. Die Academy ist berechtigt, den Lehrgangsbeginn um maximal 5 Wochen zu verschieben.

(3) Ein Rücktrittsrecht kommt nur im Zeitraum zwischen Zustandekommen dieses Vertrages (Abs. 1) und dem tatsächlichen Lehrgangsbeginn und auch nur dann in Betracht, wenn im Folgenden ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt wird oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund besteht.

(a) Dem TEILNEHMER wird für den Fall, dass der Lehrgang auch nach mehr als 5 Wochen nach dem unter Ziff. 1 Abs. 1) dieses Vertrages genannten Lehrgangsbeginn mit Abhaltung der ersten Unterrichtseinheit noch nicht begonnen hat, mit Befristung bis zum tatsächlich Lehrgangsbeginn das Recht zum kostenfreien Rücktritt eingeräumt. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

(b) INCLOVER ist berechtigt, von diesem Vertrag im Falle des Zahlungsverzuges zurückzutreten.

(c) Im Fall des wirksamen Rücktritts sind beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt bzw. herausgegeben werden, muss Wertersatz geleistet werden.

(4) Eine vorzeitige ordentliche Kündigung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Beide Vertragsparteien haben jedoch ein Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB.

(5) Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der jeweilige Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen (wichtiger Grund) Kenntnis erlangt.

(6) Der Teilnehmer hat die bis zum Zugang der außerordentlichen Kündigung entstandenen Aufwendungen der Academy zu erstatten; die Kursgebühr ermäßigt sich um die noch im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung offenen Unterrichtseinheiten.

3. Leistungen und Pflichten der Academy

(1) Die Academy verpflichtet sich zu den im Kursprogramm unter https://www.inclover.de/academy/kurse/ aufgeführten Leistungsinhalten in den für den jeweiligen Kurs angesetzten Unterrichtseinheiten. Die Lehrgänge werden durch qualifizierte Mitarbeiter der Academy durchgeführt. Änderungen des Lehrplans sowie dessen zeitliche Abfolge bleiben der Academy vorbehalten.

(2) In dem jeweiligen Kurspreis ist die Nutzung der Lehrmaterialien (sowohl Theorieunterlagen als auch die erforderlichen Stylingprodukte) enthalten. Weitere für die Durchführung der Lehrgänge erforderliche Gegenstände (Notebooks, Tablets, Fotoapparate, etc.) bleiben im Eigentum der Academy, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart ist.

Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt für alle übergebenen Waren (wie das Pinselset). Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den TEILNEHMER über, wenn sämtliche Zahlungsforderungen des TEILNEHMERNS an INCLOVER erfüllt worden sind. Die ihm übergebenen Waren sind bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.

(3) Die TEILNEHMER erhalten am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung über die Unterrichtseinheiten, an denen sie teilgenommen haben. Sofern die Academy eine Prüfung für den Nachweis der erbrachten Leistungsinhalte anbietet, wird den TEILNEHMERN nach bestandener Prüfung ein Zertifikat über die im Lehrgang erworbenen Fähigkeiten ausgestellt. Die Prüfungen der Academy finden an Terminen statt, die mindestens 10 Tagen vor der Prüfung bekanntgegeben werden. Die erste Teilnahme an der Prüfung ist im Lehrgangsentgelt enthalten. Bleibt der TEILNEHMER der Prüfung fern oder besteht diese nicht, ist eine Wiederholungsprüfung gegen eine weitere Prüfungsgebühr von 200,00 € in einem späteren Prüfungszyklus möglich. Die Termine werden von der Academy nach deren Bedürfnissen festgesetzt.

(4) Sofern eigene Arbeiten der TEILNEHMER erstellt und fotografiert wurden, erhält der TEILNEHMER am Ende des Lehrgangs eine Fotomappe mit einer Auswahl von Fotografien der Arbeiten. Diese werden dem TEILNEHMER auch digital zur Verfügung gestellt. Die Nutzung dieser Fotografien (sowohl auf Papier als auch digital) ist dem TEILNEHMER ausschließlich für eigene private Zwecke sowie für Zwecke der Eigenwerbung gestattet. Die Verwendung für sonstige gewerbliche Zwecke, insbesondere für kommerzielle Werbung oder der Weiterveräußerung, sind nur dann gestattet, wenn INCLOVER dem TEILNEHMER ein ausdrückliches und schriftliches Einverständnis erteilt.

4. Pflichten des TEILNEHMERS

(1) Der TEILNEHMER hat die Lehrgangsgebühren ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Die Academy berechnet für Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist Mahngebühren von 7,50 €.

Sofern bis zu Beginn des Lehrgangs die Kursgebühren nicht bei der Academy eingegangen sind, ist diese berechtigt, den TEILNEHMER von der Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall ist der TEILNEHMER weiterhin zur Entrichtung der Kursgebühr verpflichtet, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der während des Verzugs verpassten Unterrichtseinheiten besteht.

(2) Ist der TEILNEHMER während eines laufenden Kurses an der Teilnahme aus wichtigem Grund verhindert, so kann die jeweilige Unterrichtseinheit in einem späteren Kurs nur aus Kulanz nachgeholt werden.

(3) Der TEILNEHMER erklärt sich unwiderruflich einverstanden mit der Anfertigung von Fotografien seiner Werke, seiner Person und deren Veröffentlichung zu Werbezwecken für die Academy im Online-, Print- oder sonstigen Medien durch die Academy und den von ihr bestellten Fotografen. Eine Vergütung für diese Nutzungs- und Verwertungs-rechte ist ausgeschlossen.

(4) Fertigt der TEILNEHMER mit eigenen Geräten (Handy, Digitalkamera, etc.) eigenes Bildmaterial von den Räumlichkeiten, Produkten, Mitstudenten oder Modellen an und veröffentlicht diese (z.B. im Internet), ist die INCLOVER deutlich zu kennzeichnen, entweder durch Verlinkung (@inclover_academy) oder durch ausdrückliche und sichtbare Benennung. Werden Projekte über INCLOVER Agency vermittelt, ist in diesem Fall die INCLOVER Agency deutlich zu kennzeichnen, entweder durch Verlinkung (@incloveragency) oder durch ausdrückliche und sichtbare Benennung. Der TEILNEHMER trägt die Pflicht zur Einhaltung des Rechts am eigenen Bild, sofern er Bildmaterial von anderen Personen anfertigt und dieses veröffentlicht.

5. Haftungsbeschränkung, Rücksichtnahme, Schadensersatz

(1) Die TEILNEHMER verpflichten sich, mit den übrigen Kursteilnehmern und den Unterrichtsleitern einen höflichen und respektvollen Umgang zu pflegen. Schulmaterialien und die Schulungsräume sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Die TEILNEHMER sind verpflichtet, durch sie verursachte Schäden zu ersetzen.

(2) Die Academy haftet für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn sie den Schaden zu vertreten hat. Die Academy haftet bei Verletzung sonstiger Schäden, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Academy beruhen. Verschulden der von der Academy eingesetzten Erfüllungsgehilfen steht eigenem Verschulden gleich.

(3) Für einfache Fahrlässigkeit, auch ihrer Erfüllungsgehilfen, haftet die Academy nicht, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut. Bei der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(4) Im Übrigen ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Academy ausgeschlossen. Die Academy haftet insbesondere nicht für Verlust oder Beschädigung am Eigentum der TEILNEHMER in den Schulungsräumen und Vermögensschäden des TEILNEHMERS wegen Kursverlegung oder Kursausfall.

(5) INCLOVER ist berechtigt, neben dem unter Ziff. 2 Abs. (3) b) dieses Vertrages eingeräumten Rücktrittsrechts und neben dem unter Ziff. 2 Abs. (4) S. 2 dieses Vertrages eingeräumten Kündigungsrechts aus wichtigem Grund Schadensersatz zu verlangen.

Verlangt INCLOVER Schadensersatz, so beträgt dieser bis zum Kursbeginn 10 % der vereinbarten Kursgebühr und danach 10 % der im Zeitpunkt des Schadens rechnerisch noch nicht verbrauchten vereinbarten Kursgebühr.

Beispiel:
Kursgebühr 6.200,00 EUR ./. Anzahl der Lerneinheiten (UE) 740 = 7,84 EUR
7,84 EUR x Anzahl der nicht (mehr) erbrachten UE 700 = 5.486,49 EUR
10 % von 5.486,49 EUR = 548,65 EUR.

Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der INCLOVER einen höheren oder der TEILNEHMER einen geringeren Schaden nachweist.

6. Factoring / Zahlungsinformation

Der TEILNEHMER ist darüber informiert, dass die durch die Teilnahme an einem Kurs entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 80 84 804 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen in diesem Fall ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

7. Datenschutz

Die Daten der TEILNEHMER werden zur Durchführung des jeweiligen Kurses auf Datenträgern der Academy gespeichert. Der TEILNEHMER stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

8. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, auch das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.

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